Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Für alle Waren- und Dienstleistungsgeschäfte der KW Transporte GmbH sind die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Sämtliche –auch zukünftige- Lieferungen und Leistungen einschließlich Vorschläge, Beratungen und sonstigen Nebenleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen, soweit keine abweichenden Sonderbedingungen
/ Individualvereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Einkaufs- und / oder Bestellbedingungen des Vertragspartners (Kunde) wird hiermit widersprochen. Das gilt in jedem Fall, also auch dann, wenn in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos ausgeführt wird.
§ 2 Vertragsabschluss, Preise und Preisanpassungen
1. Sämtliche Anpreisungen oder Werbung für Waren sowie Angebote der KW Transporte GmbH, auch im Internet, erfolgen freibleibend und stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer dar, Lieferungen und Leistungen zu bestellen. Durch die Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.
2. Die KW Transporte GmbH ist berechtigt, das Angebot bei Verbrauchern (Privatkunden) innerhalb von 5 Werktagen, bei Unternehmern (Geschäftskunden) innerhalb von 14 Kalendertagen anzunehmen.
Die Frist beginnt mit dem Tag des Zugangs der Bestellung durch den Kunden. Die Annahmeerklärung erfolgt durch die Auftragsbestätigung in Textform. Als Auftragsbestätigung gilt auch die tatsächliche Lieferung oder die Rechnungsstellung.
3. Die KW Transporte GmbH verpflichtet sich zur Lieferung von Qualitätsheizöl, welches den jeweils geltenden Anforderungen der DIN 51603-1 (Heizöl EL) entspricht.
4. Die Lieferung und die Abrechnung erfolgen temperaturkompensiert auf der Basis einer Produkttemperatur von 15° C gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Mess- und Eichverordnung.
5. Für Verbraucher (Privatkunden) verstehen sich alle auf der Website angegebenen Preise als Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie aller Steuern und Abgaben. Für Unternehmer (Geschäftskunden) gelten die Preise im Zweifel als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die bei der Bestellung ausgewählten Lieferbedingungen und Optionen sind maßgeblich für den Endpreis.
6. Erfolgt die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsschluss, werden zwischenzeitlich eingetretene Materialpreisänderungen, Transportkostenänderungen, Tarifänderungen, Eis-, Hoch- oder Niedrigwasserzuschläge oder Steueränderungen bei der Kaufpreisbemessung berücksichtigt.
7. Beim Kauf steuerbegünstigter Ware haftet der Kunde dafür, dass die KW Transporte GmbH zum Zeitpunkt der Lieferung über einen gültigen Erlaubnisschein verfügt, der auch die aktuelle Firmierung des Berechtigten ausweist. Wird die von der Firma KW Transporte GmbH gelieferte steuerbegünstigte Ware vom Kunden unter Verletzung gesetzlicher Bestimmungen weitergegeben, und/ oder bestimmungswidrig verwendet, so ist er der KW Transporte GmbH zum Ersatz der Steuern verpflichtet, für die die KW Transporte GmbH als Steuer- oder Haftungsschuldner in Anspruch genommen wird.
8. Von der KW Transporte GmbH erstellte Abrechnungen sind vom Unternehmer unverzüglich auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf den ausgewiesenen Umsatzsteuersatz zu überprüfen. Der Ausweis eines unrichtigen Umsatzsteuersatzes ist der KW Transporte GmbH binnen eines Monats ab Zugang der Abrechnung in Textform mitzuteilen. Sollte die KW Transporte GmbH des vorgenannten Zeitraumes keine Mitteilung des Unternehmers erhalten, ist der von der KW Transporte GmbH ausgewiesene Umsatzsteuersatz maßgeblich. Bei Verletzung der Mitteilungspflicht ist der Unternehmer der KW Transporte GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften zum Schadensersatz verpflichtet.
9. Sollte auf Kundenwunsch ein Auftrag storniert werden, ist eine Stornogebühr in Höhe von 15% des Auftragswertes, mindestens jedoch 179,99 € einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer fällig.
10. Abrechnung bei Mindermengen (Minderabnahme)
Die Kaufpreisberechnung basiert auf der vom Kunden bestellten Gesamtmenge. Nimmt der Kunde aus Gründen, die die KW Transporte GmbH nicht zu vertreten hat (z. B. weil der Tank vorzeitig vollständig befüllt ist), eine geringere Menge ab, gelten folgende Regelungen:
– Weicht die tatsächlich gelieferte Menge um bis zu 10 % von der Bestellmenge nach unten ab, erfolgt die Abrechnung zum vereinbarten Literpreis der tatsächlichen Liefermenge; Ein Mindermengenzuschlag wird nicht erhoben.
– Weicht die tatsächlich gelieferte Menge um mehr als 10 % von der Bestellmenge nach unten ab, wird für die über die 10 %-Grenze hinausgehende Fehlmenge ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 15 % des entsprechenden Brutto-Auftragswertes, mindestens jedoch 24,99 € einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer, berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass der KW Transporte GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 3 Lieferbedingungen und Lieferzeit
1. Die KW Transporte GmbH verpflichtet sich, ausschließlich Qualitätsheizöl nach DIN 51603-1 (Heizöl EL) und gegebenenfalls handelsübliche Markenadditive zu liefern.
2. Lieferfristen und Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein fester Fixtermin vereinbart wurde. Die Lieferfrist beginnt mit dem Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Kunden zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben sowie nicht vor dem Zustandekommen einer eventuell vereinbarten Finanzierung. Sofern der Kunde keine abweichende Lieferfrist (z. B. Express) gewählt hat, gilt die innerhalb der in der Auftragsbestätigung genannten Lieferfrist. Werktage sind Montag bis Freitag; Wochenenden und gesetzliche Feiertage bleiben bei der Fristberechnung unberücksichtigt. Für den genauen Lieferzeitraum ist die Auftragsbestätigung maßgeblich.
3. Bei der Anlieferung von Heizöl ist der Kunde für einen einwandfreien, den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechenden technischen Zustand des Tanks, der Grenzwertgeber und der Messvorrichtungen verantwortlich. Schäden, die durch Überlaufen entstehen, weil der Tank oder die Messvorrichtungen sich in einem mangelhaften Zustand befinden, sowie Schäden durch Verschmutzung oder Vermischung mit im Kundentank enthaltenen Restbeständen (z. B. Wasser oder Schlamm), gehen zu Lasten des Kunden.
Die Lieferstelle muss mit einem Tankwagen der bestellten Größe über eine mit schwerem Lastzug befahrbare Anfuhrstraße erreichbar sein. Verlässt das Lieferfahrzeug auf ausdrückliche Weisung des Kunden die befahrbare Straße, haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Schäden. Eventuelle Zufahrts- oder Lieferbeschränkungen (z. B. Wasserschutzgebiet, Gewichtsbeschränkungen) müssen bereits bei der Bestellung angegeben werden.
4. Kostenpauschale für vergebliche Anfahrten und Leerfahrten
Kann eine Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden und wird dadurch eine zweite Anfahrt oder eine Leerfahrt erforderlich, stellt die KW Transporte GmbH eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 94,99 € (inkl. MwSt.) pro Vorfall in Rechnung. Dies gilt insbesondere, wenn:
– Der Tank oder die Messvorrichtung des Kunden sich nicht in einem ordnungsgemäßen, betriebsbereiten Zustand befinden, sodass eine sichere Befüllung unmöglich ist.
– Der Kunde oder ein empfangsberechtigter Vertreter zum vereinbarten Liefertermin nicht vor Ort anzutreffen ist.
– Es aus sonstigen, im Verantwortungsbereich des Kunden liegenden Gründen zu einer Leerfahrt kommt (z. B. unpassierbare Zufahrt trotz fehlender Vorabmeldung).
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass der KW Transporte GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe (Befüllung des Tanks) auf den Kunden über. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer (Geschäftskunden) und wird ein Versendungsverkauf vereinbart, geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst mit der Ausführung der Versendung bestimmte Person über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Die KW Transporte GmbH ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Ist eine Lieferung auf Abruf vereinbart, hat der Kunde die Ware innerhalb der vereinbarten Frist abzurufen.
6. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt (z. B. unvorhersehbare elementare Naturkräfte, behördliche Maßnahmen, Streik, extreme Witterungsverhältnisse wie Eis oder extremes Hoch-/Niedrigwasser, Transportstörungen, Epidemien, Krieg oder Unruhen) – auch bei Vorlieferanten der KW Transporte GmbH – unmöglich oder übermäßig erschwert, wird die KW Transporte GmbH für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Von dem Eintritt solcher Ereignisse wird die KW Transporte GmbH den Kunden unverzüglich unterrichten. Diese Ereignisse berechtigen die KW Transporte GmbH auch, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügender Belieferung seitens der Vorlieferanten ist die KW Transporte GmbH von ihren Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden, sofern sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung getroffen und ihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Sie verpflichtet sich, in diesem Fall ihre Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen an den Kunden abzutreten.
§ 4 Sachmängel und Verjährung
1. Regelungen für Unternehmer (Geschäftskunden):
aa) Die Ware muss unverzüglich nach Erhalt auf Sachmängel (z. B. Menge, Qualität, Beschaffenheit) geprüft werden. Der Unternehmer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel sofort auf der Empfangsquittung zu vermerken. Im Übrigen gilt § 377 HGB.
bb) Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten können nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel erkennbar wurde, gegenüber der KW Transporte GmbH in Textform geltend gemacht werden.
cc) Beschädigungen auf dem Transport berechtigen gegenüber der KW Transporte GmbH nicht zur Verweigerung der Annahme.
dd) Die Haftung der KW Transporte GmbH für Körper- und Gesundheitsschäden sowie die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Arglist oder bei Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
ee) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln für Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
ff) Zwingende gesetzliche Verjährungsvorschriften bleiben unberührt. Die in Absatz ee) genannte Verjährungserleichterung gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche aufgrund von Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit und für Ansprüche aufgrund der Übernahme einer Garantie oder des Beschaffungsrisikos. Unberührt bleiben auch die längeren Verjährungsfristen nach § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (dingliche Rechte Dritter), §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Baustoffe) sowie bei Arglist (§ 438 Abs. 3 BGB). Ist der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf i.S.d. § 474 BGB, bleiben die Fristen gemäß § 445b BGB unberührt.
gg) Die sich nach den Absätzen ee) und ff) ergebenden Verjährungsfristen gelten entsprechend für konkurrierende vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Vertragsware beruhen. Führt die gesetzliche Regelung im Einzelfall zu einer früheren Verjährung, gilt die gesetzliche Frist. Die Fristen nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
hh) Soweit die Verjährung von Ansprüchen gegenüber der KW Transporte GmbH verkürzt wird, gilt dies entsprechend für etwaige Ansprüche des Kunden gegen die gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der KW Transporte GmbH.
2. Regelungen für Verbraucher (Privatkunden):
Für Verbraucher gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei der Lieferung von neuen Waren (Heizöl) beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
Die Haftung der KW Transporte GmbH für Körper- und Gesundheitsschäden sowie die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Arglist oder bei Übernahme einer Garantie bleibt in jedem Fall unberührt.
§ 5 Liefer- und Zahlungsoptionen
1. Für alle Bestellungen ohne Sonderoptionen gelten die folgenden Grundsätze:
– Die zur Betankung erforderliche Schlauchlänge darf 40 Meter nicht überschreiten.
– Es gilt die jeweils angezeigte Standard-Lieferfrist.
– Die Anlieferung erfolgt unter Umständen mit einem Tanklastzug (Gliederzug) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 40 Tonnen und einer Breite von 2,60 Metern.
2. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung bar oder per Girocard, Debitkarte oder Kreditkarte direkt bei der Lieferung am Tankwagen. Eine Kartenzahlung ist möglich, wenn diese bei der Bestellung ausgewählt wurde oder der Verkäufer vorab zustimmt. Sonderoptionen, wie z. B. Expresslieferung, ein längerer Schlauch oder eine Terminlieferung, kann der Käufer während des Bestellvorgangs hinzubuchen. Ist die gewählte Option mit einem Aufpreis verbunden, erhöht sich der Endpreis entsprechend.
3. Die Rechnungserstellung und der Versand erfolgen innerhalb von 14 bis 21 Werktagen nach der Lieferung. Für die Abwicklung gelten dabei folgende Regelungen:
a) Regelfall (Zahlung vor Ort): Wurde die Ware direkt bei Lieferung bar oder bargeldlos bezahlt, dient die spätere Rechnung lediglich als Beleg für die Unterlagen des Kunden; eine erneute Zahlungsverpflichtung entsteht hierdurch nicht.
b) Ausnahmefall (Nachträgliche Überweisung): Sollte eine Zahlung vor Ort ausnahmsweise nicht möglich sein (z. B. bei technischem Defekt des Kartenterminals oder Ablehnung der Karte) und eine nachträgliche Überweisung vereinbart werden, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
c) Zahlungsverzug: Der Kunde gerät spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Gegenüber Verbrauchern (Privatkunden) gilt dies jedoch nur, wenn in der Rechnung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde. Im Übrigen tritt Verzug mit Zugang einer Mahnung oder nach den gesetzlichen Vorschriften ein. Bei Verzug fallen Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen an.
4. Die KW Transporte GmbH kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen und Lieferungen von Vorauszahlung oder der Leistung einer Sicherheit abhängig machen, wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch der KW Transporte GmbH durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist.
5. Die KW Transporte GmbH kann mit sämtlichen Forderungen, die ihr gegen den Kunden zustehen, gegen sämtliche Forderungen aufrechnen, die der Kunde gegen sie hat.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten fälligen Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht, kann der Kunde gegenüber der KW Transporte GmbH nicht ausüben.
§ 6 Leistungsstörungen
1. Der Kaufpreis wird sofort fällig, wenn der Kunde die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigert oder vereinbarte Ratenzahlungen nicht einhält. Die KW Transporte GmbH kann in diesen Fällen auch ohne Setzung einer Nachfrist die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigung für Wertminderung verlangen.
2. Bei Annahmeverzug des Kunden kann die KW Transporte GmbH die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden bei sich oder einem Dritten lagern oder in geeigneter Weise verwerten. Ein solcher Selbsthilfeverkauf (Verwertung) ist nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig, wobei dieser dem Kunden im Verbrauchergeschäft vorab anzudrohen ist.
§ 7 Eigentumsvorbehalt und Rücknahmerecht
1. Die KW Transporte GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern (Geschäftskunden) gilt dieser Vorbehalt bis zum Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
2. Erfolgt eine Vermischung des gelieferten Heizöls mit im Tank des Kunden bereits vorhandenem Restheizöl oder anderen Stoffen, erwirbt die KW Transporte GmbH Miteigentum an der vermischten Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen vermischten Stoffe zum Zeitpunkt der Vermischung.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die KW Transporte GmbH nach Setzung einer angemessenen Frist zum Rücktritt vom Vertrag und zur Rücknahme der Ware berechtigt. Der Kunde gestattet der KW Transporte GmbH bereits jetzt zum Zweck der Durchführung dieser Rücknahme (z. B. durch Absaugen des Heizöls) den ungehinderten Zutritt zu dem von ihm genutzten, gemieteten oder gepachteten Grundstück sowie zum Tankraum und den dorthin führenden Gebäudeflächen.
4. Die KW Transporte GmbH ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich nachgewiesener, angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
5. Die Vorbehaltsware darf vom Kunden vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die KW Transporte GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
6. Ergänzende Bestimmungen für Unternehmer (Geschäftskunden):
a) Der Unternehmer ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt der KW Transporte GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Unternehmer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der KW Transporte GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
b) Der Unternehmer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten ausreichend zum Neuwert gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern. Für den Fall des Untergangs oder der Beschädigung der Vorbehaltsware tritt der Unternehmer bereits jetzt seine Ansprüche auf Versicherungsleistungen an die KW Transporte GmbH ab. Bei Privatkunden gilt diese Abtretung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für bestehende Gebäude- oder Hausratversicherungen.
7. Die KW Transporte GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der KW Transporte GmbH.
§ 8 Haftungsausschlüsse und -begrenzungen
1. Vorbehaltlich der Regelung des nachfolgenden Absatzes haftet die KW Transporte GmbH auf Schadensersatz – bei vertraglichen, außervertraglichen oder sonstigen Schadensersatzansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, Verzug und Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und Delikt – nur bei Vorsatz und/ oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz und/ oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter der KW Transporte GmbH oder Erfüllungsgehilfen.
Darüber hinaus haftet die KW Transporte GmbH auch bei einfacher Fahrlässigkeit, einschließlich einfacher Fahrlässigkeit der Vertreter der KW Transporte GmbH und Erfüllungsgehilfen, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Soweit der KW Transporte GmbH keine vorsätzliche Pflichtverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2. Von den Absatz 1. geregelten Haftungsausschlüssen und –beschränkungen unberührt bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz, den gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher und anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsregelungen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. –Beschränkungen gelten außerdem nicht, soweit die KW Transporte GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder soweit die KW Transporte GmbH aus der Übernahme einer Garantie oder wegen der Übernahme des Beschaffungsrisikos haftet.
3. Die voranstehenden Absätze 1. und 2. gelten auch, wenn der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
4. Soweit die Schadensersatzhaftung der KW Transporte GmbH gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter der KW Transporte GmbH und Erfüllungsgehilfen, die auf demselben Rechtsgrund beruhen.
§ 9 Datenschutz
1. Die KW Transporte GmbH erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragserfüllung und Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
2. Eine Weitergabe von Daten an Dritte (z. B. Transportpartner oder Zahlungsdienstleister) erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten zwingend erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht. Eine Übermittlung von Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten an Wirtschaftsauskunfteien (z. B. Schufa, Creditreform) erfolgt ausschließlich unter den strengen gesetzlichen Voraussetzungen der DSGVO und des BDSG.
3. Ergänzende und detaillierte Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung sowie die Rechte der betroffenen Personen (z. B. auf Auskunft, Löschung und Berichtigung) sind in der separaten Datenschutzerklärung der KW Transporte GmbH auf der Website einsehbar.
§ 10 Erfüllungsort, geltendes Recht, Gerichtsstand
1. Die Geschäftsräume der KW Transporte GmbH sind für beide Vertragsparteien der Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der exklusive Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz der KW Transporte GmbH (Bitburg). Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Wichtige Kundeninformation: Hinweis zum Widerrufsrecht
Bitte beachten Sie, dass für Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Heizöl kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht (§ 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB). Verbraucher können ihre auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung somit nach der Bestellung nicht mehr widerrufen.
Der Gesetzgeber schließt das Widerrufsrecht hierbei ausdrücklich aus, da der Preis der Ware von Schwankungen auf dem Energiemarkt abhängt, auf die der Unternehmer (Heizölhändler) keinen Einfluss hat und die innerhalb der regulären Widerrufsfrist auftreten können. Für gewerblich handelnde Käufer (Unternehmer) besteht ohnehin generell kein gesetzliches Widerrufsrecht.